Als Eigentümer oder einer Person mit berechtigtem Interesse haben Sie die Möglichkeit in die vorhandenen Bauakten Einsicht zu nehmen.
mehr erfahrenMit dem Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann man alle beschreibenden Informationen zu aktuellen oder historischen Grundstücken (Flurstücken) ...
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Liegenschaftsbuchauszug Flächengrößen Nutzung Lagebezeichnung Klassifizierung Bodenschätzungsmerkmale Ertragsmeßzahl Auszug Eigentümer Eigentumsverhältnisse
mehr erfahrenSofern Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (z.B. als Eigentümer oder Erwerber), können Sie in das hier geführte Baulastenverzeichnis für das ...
Baulasten Baulastenverzeichnis Einsichtnahme Baulasteneintragungen Grundstück Bauen
mehr erfahrenDie Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Einer Genehmigung dedarf es nicht, wenn ...
Teilungsgenehmigung Grundstücke Bauaufsichtsbehörde Bauen Grundstücksteilung Teilung Negativzeugnis § 8 BauO NRW
mehr erfahrenKreis Paderborn
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