Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Dies ist immer gegeben bei Antragen der Eigentümerin/des Eigentümers, öffentlich bestellter Vermessungsingenieure/innen und Notarinnen/Notare.
Alle anderen benötigen eine Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers.
Mündliche Auskünfte sind kostenfrei. Für Auskünfte in Text-/Schriftform (Email, Brief) werden Gebühren i.H.v. 30,- Euro je Grundstück erhoben, wenn keine Baulast vorhanden ist. Sind Baulasten vorhanden, beträgt die Gebühr i.d.R. 50,- Euro je Grundstück, in aufwändigen Fällen bis max. 150,- Euro.
Sofern Baulasten vorhanden sind, erhalten Sie im Rahmen der Auskunft per Email oder Brief automatisch das Baulastenblatt als pdf-Datei bzw. Ausdruck.
Für weitergehende Fragen zum Thema Baulasten wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ansprechperson.
Möchten Sie eine Auskunft zu einem Grundstück im Stadtgebiet Delbrück oder Paderborn, wenden Sie sich bitte direkt an deren eigene Bauaufsichtsbehörden.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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