Die Aufgaben des Gesundheitsamtes im Bereich des Infektionsschutzes erstrecken sich auf Vorsorgemaßnahmen, Überwachungsaufgaben und Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Hierzu gehören die Prävention, das Erkennen und Erfassen, das Melden und Beobachten, die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Beratung zu Tuberkulose, zu AIDS, zu anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen und zu Impfungen.
Allgemeine Informationen zum Infektionsschutz erhalten Sie hier:
Allgemeine Informationen zum Impfen erhalten Sie hier:
Folgende Dienstleistungen bietet das Gesundheitsamt im Bereich Infektionsschutz an:
Beratung und Hilfen bezüglich (meldepflichtiger) Infektionskrankheiten
Ermittlung und ggfs. Umgebungsuntersuchungen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten
Überwachungen in Zusammenhang mit Tuberkuloseerkrankungen (TBC)
Beratung von Tuberkulosekranken und deren Familienmitgliedern in persönlichen und sozialen Fragen
Beratungsstelle in Fragen zu AIDS/Testberatung:
Beratungen zu anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen
Beratung zu Impfungen
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Tuberkulose-Beratung:
Beratungsstelle zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen:
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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